Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern
Mit dem 20. September 2019 hat der Bundesrat dem „Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz“ zugestimmt. Dies bedeutet in erster Linie eine Erleichterung bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Der Schwellenwert für die Bestellung wurde von 10 Personen auf 20 Personen erhöht.